Englisch

The mutual agreement procedure (‘MAP’) is an administrative procedure for resolving difficulties/issues related to the interpretation, application and elimination of taxation not in accordance with the Double Taxation Conventions (DTC) concluded by Bulgaria or the Convention on the elimination of double taxation in connection with the adjustment of profits of associated enterprises (90/463/EEC) (‘Arbitration Convention’). The procedure is conducted between the competent authorities of the Contracting States and the taxpayers are not directly involved in it but are notified in a timely manner about its progress and outcome. Legal Basis The legal basis for conducting the procedure are the provisions on the mutual agreement procedure provided for in the relevant DTC or in the Arbitration Convention. All DTCs concluded by Bulgaria provide for MAP provisions. These provisions are based on the Model Tax Convention of the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), with some deviations from this Model existing in a limited number of conventions. The Arbitration Convention applies to avoid double taxation where, based on a transfer pricing adjustment, profits which are included in the profits of an enterprise of a Contracting State are also included or are also likely to be included in the profits of an enterprise of another Contracting State. The Convention also applies to the attribution of profits to a permanent establishment. Initiation of mutual agreement procedure Taxpayers who consider themselves subject to a taxation which does not accord with the applicable DTC or the Arbitration Convention may file a request to initiate a MAP. In Bulgaria, mutual agreement procedures are dealt with by the Director of the Tax Treaties Directorate at the NRA Head Office. The request for MAP assistance should be addressed to the Director of the Tax Treaties Directorate and should be submitted to the following address: Tax Treaties Directorate, Head Office of the NRA, 52, Knyaz Dondukov Blvd., 1000 Sofia.

Deutsch

Das Verfahren der gegenseitigen Vereinbarung (MAP) ist ein Verwaltungsverfahren zur Lösung von Schwierigkeiten / Problemen im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung und Beseitigung der Besteuerung, die nicht mit den von Bulgarien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DTC) oder dem Übereinkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in Einklang stehen Besteuerung im Zusammenhang mit der Anpassung der Gewinne verbundener Unternehmen (90/463 / EWG) (im Folgenden: Schiedsübereinkommen). Das Verfahren wird zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten durchgeführt, und die Steuerzahler sind nicht direkt daran beteiligt, sondern werden rechtzeitig über Fortschritte und Ergebnisse informiert. Rechtliche Grundlage Rechtsgrundlage für die Durchführung des Verfahrens sind die Bestimmungen zum Einvernehmensverfahren, die im maßgeblichen DTC oder in der Schiedsübereinkunft festgelegt sind. Alle von Bulgarien geschlossenen DTCs sehen MAP-Bestimmungen vor. Diese Bestimmungen stützen sich auf das Mustersteuerabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), wobei einige Abweichungen von diesem Modell in einer begrenzten Anzahl von Übereinkommen bestehen. Das Schiedsübereinkommen gilt zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wenn aufgrund einer Verrechnungspreisanpassung Gewinne, die im Gewinn eines Unternehmens eines Vertragsstaats enthalten sind, ebenfalls enthalten sind oder wahrscheinlich auch im Gewinn eines Unternehmens eines anderen Vertragsstaats enthalten sind Zustand.Das Übereinkommen gilt auch für die Gewinnverteilung an eine Betriebsstätte. Einleitung eines einvernehmlichen Verfahrens Steuerzahler, die sich einer Besteuerung unterwerfen, die nicht mit dem geltenden DTC oder dem Schiedsübereinkommen vereinbar ist, können einen Antrag auf Einleitung eines MAP stellen. In Bulgarien regelt der Direktor der Direktion für Steuerabkommen am Hauptsitz der NRB das Verfahren der gegenseitigen Vereinbarung. Der Antrag auf MAP-Unterstützung ist an den Direktor der Direktion für Steuerabkommen zu richten und an folgende Adresse zu richten: Direktion für Steuerabkommen, Hauptsitz der NRB, 52, Knyaz Dondukov Blvd., 1000 Sofia.

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