Englisch

1. Definitions 1.1 “Affiliates” means, with respect to each party, any person or any corporation, firm, partnership or other entity that directly or indirectly controls, is controlled by, or is under common control with, such party. For purposes of this definition, “control” shall be presumed to exist if one of the following conditions is met: (a) in the case of corporate entities, direct or indirect ownership of at least fifty percent (50%) of the stock or shares having the right to vote for the election of directors, and (b) in the case of non-corporate entities, direct or indirect ownership of at least fifty percent (50%) of the equity interest with the power to direct the management and policies of such non-corporate entities. 1.2 “Confidential Information” means, other than Exempt Information (as defined below), all business and technical information of Pfizer or any of its Affiliates, in whatever form or manner presented, which: (a) is provided to or is observed by the Recipient during the Disclosure Period (as defined below) and (b) is disclosed in writing, electronically, visually or orally. 1.3 “Disclosure Period” means the period during which Pfizer may be disclosing Confidential Information to Recipient. The Disclosure Period shall commence on the Effective Date, and shall expire 5 years after such date, unless terminated earlier in writing by Pfizer. 1.4 “Exempt Information” means information that Recipient can demonstrate by written evidence: (a) was lawfully in its or any of its Affiliates’ possession prior to the time of disclosure; (b) is or becomes public knowledge through no fault, omission, or other act of Recipient or any of its Affiliates; (c) is obtained from a third party lawfully entitled to possession of such Confidential Information and under no obligation of confidentiality to Pfizer, or (d) was independently developed by or for Recipient or any of its Affiliates without violating the terms of this Agreement. 1.5 “Permitted User” means an individual who (a) is a director, officer, consultant, contractor, agent or employee of Recipient or any of its Affiliates; (b) is party to an effective confidentiality agreement with Recipient which is consistent with the terms of this Agreement; and (c) has a need to know the Confidential Information in connection with the Project. 1.6 “Person” means ” any natural person, corporation, general or limited partnership, joint venture, proprietorship, trust, union, association, governmental authority or other entity.

Deutsch

1. Definitionen 1.1 „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf jede Partei eine Person oder ein Unternehmen, eine Firma, eine Personengesellschaft oder eine andere Einheit, die direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Für die Zwecke dieser Definition wird davon ausgegangen, dass „Kontrolle“ vorliegt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (a) bei Unternehmenseinheiten direkter oder indirekter Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50%) der Anteile oder stimmberechtigte Aktien für die Wahl von Direktoren und (b) bei Nicht-Unternehmen direkter oder indirekter Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50%) der Aktien, die befugt sind, die Geschäftsführung zu leiten und Richtlinien solcher Nicht-Unternehmenseinheiten. 1.2 "Vertrauliche Informationen" sind alle geschäftlichen und technischen Informationen von Pfizer oder einem seiner verbundenen Unternehmen, mit Ausnahme von Ausnahmeinformationen (wie nachstehend definiert), in welcher Form und auf welche Weise auch immer Der Empfänger wird während des Offenlegungszeitraums (wie nachstehend definiert) und (b) schriftlich, elektronisch, visuell oder mündlich offengelegt. 1.3 „Offenlegungszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Pfizer vertrauliche Informationen an den Empfänger weitergibt.Die Offenlegungsfrist beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet 5 Jahre nach diesem Datum, es sei denn, Pfizer hat sie zuvor schriftlich gekündigt. 1.4 „Ausgenommene Informationen“ sind Informationen, die der Empfänger durch schriftliche Beweise nachweisen kann: (a) die sich vor dem Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig in seinem oder einem seiner verbundenen Unternehmen befanden; (b) ohne Verschulden, Unterlassen oder sonstige Handlung des Empfängers oder eines seiner verbundenen Unternehmen öffentlich bekannt ist oder wird; (c) von einem Dritten erhalten wurde, der rechtmäßig zum Besitz dieser vertraulichen Informationen berechtigt ist und Pfizer gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, oder (d) von oder für den Empfänger oder einem seiner verbundenen Unternehmen unabhängig entwickelt wurde, ohne die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verletzen. 1.5 „Erlaubter Benutzer“ bezeichnet eine Person, die (a) ein Direktor, leitender Angestellter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter oder Angestellter des Empfängers oder eines seiner verbundenen Unternehmen ist; (b) Vertragspartei einer wirksamen Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Empfänger ist, die mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung vereinbar ist; und (c) muss die vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Projekt kennen. 1.6 "Person" bezeichnet jede natürliche Person, Körperschaft, Personen- oder Kommanditgesellschaft, Joint Venture, Eigentümer, Trust, Gewerkschaft, Vereinigung, Regierungsbehörde oder sonstige Einrichtung.

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